Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 29a Straftaten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29a#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29a#abs-2 (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wird zitiert von 1.671 Entscheidungen zu § 29a BtMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Regensburg, 17.01.2024 – 5 KLs 510 Js 8308/22
- LG München II, 15.06.2023 – 2 KLs 41 Js 44324/21
- LG Köln, 27.01.2023 – 323 KLs 19/22
- LG Duisburg, 05.04.2017 – 33 KLs-111 Js 32/16-8/16
- LG GieBen, 18.10.2023 – 2 KLs 505 Js 18522/21
- LG Bielefeld, 15.06.2023 – 20 KLs 29/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.09.2026 – 5 StR 400/26Strafzumessung: Aufhebung des Strafausspruchs bei Missachtung der Prüfungsreihenfolge zwischen vertyptem Milderungsgrund und minder schwerem Fall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 22.09.2026 – 5 StR 293/26Strafverfahren: Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung bei der Verbrauchsüberlassung von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.08.2026 – 5 StR 357/26Betäubungsmittelstrafrecht: Kein Abstellen auf die vorrätig gehaltene Gesamtmenge beim Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch den Auslieferungsfahrer eines Koks-Taxis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29a BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.1992 Ausfertigung
§ 29a eingefügt und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302)
BGBl. I S. 1302
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.